Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des MVZ Labertal unter
www.mvz-labertal.de.

Das MVZ Labertal ist ein medizinisches Versorgungszentrum mit Schwerpunkt auf hausärztlicher Versorgung, Prävention, Diabetologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie weiteren internistischen Leistungen. Ziel ist eine umfassende medizinische Betreuung von Patient:innen jeden Alters.

 

2. Rechtsgrundlage

Diese Website unterliegt den Anforderungen des:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
  • der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)


Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der europäischen Norm EN 301 549.
Diese orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

 

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der EN 301 549 vereinbar.

Die Bewertung der Vereinbarkeit beruht auf einer internen Prüfung nach den Kriterien der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie technischen Tests zur Nutzbarkeit mit assistiven Technologien.

 

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu gehören insbesondere:

  • einzelne PDF-Dokumente oder ältere Download-Dateien
  • Inhalte von Drittanbietern (z. B. externe Terminbuchungssysteme)
  • vereinzelt noch nicht vollständig optimierte Alternativtexte oder Farbkontraste


Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

 

5. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form, kontaktieren Sie uns bitte:

MVZ Labertal
Rathausplatz 25
84069 Schierling

Telefon: 09451 – 944440
E-Mail: info@mvz-labertal.de

Bitte beschreiben Sie möglichst genau:

  • die betroffene Seite (URL)
  • die Art der Barriere
  • Ihr verwendetes Endgerät bzw. Hilfsmittel


Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu prüfen und eine Lösung anzubieten.

 

6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind und wir auf Ihre Mitteilung hin keine zufriedenstellende Lösung gefunden haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Zuständig ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Diese ist zentral für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verantwortlich.

 

7. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.03.2026 erstellt.
Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.